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Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 12. bis 14. März getroffen hat.

Das Ministerkomitee verabschiedete dabei 40 Entscheidungen, die 21 Staaten betreffen, darunter Interimsentschließungen (*) in Fällen, die Litauen und die Russische Föderation betreffen. Es wurden auch 26 endgültige Entschließungen (**) in Bezug auf 51 Urteile und Entscheidungen des EGMR angenommen, die 20 verschiedene Staaten betreffen.

Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen untersucht werden sollen, die von 11. bis 13. Juni 2024 stattfindet.

Vor der Sitzung hielt das Ministerkomitee ein informelles Gespräch mit Vertretern russischer Menschenrechts-Nichtregierungsorganisationen über Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung ausstehender Urteile ab. Es war der dritte Austausch dieser Art, seit die Russische Föderation im März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen wurde.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Infolge ihres Ausschlusses aus dem Europarat am 16. März 2022 ist die Russische Föderation seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Das Ministerkomitee des Europarates überwacht weiterhin die Umsetzung der betreffenden Urteile und gütlichen Einigungen und die Russische Föderation ist verpflichtet, diese umzusetzen.

(*) Eine Interimsentschließung ist eine Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

(**) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.


 Sitzungsdokumente [EN]

 Video zum Überwachungsverfahren

 Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

 Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

ministerkomitee strasbourg 15. März 2024
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