Zurück Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees

Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 4. bis 6. März getroffen hat.

Bei der Sitzung verabschiedete das Komitee 38 Entscheidungen, die 17 Staaten betreffen, darunter vier Interims-Entschließungen (*) in Fällen, die Aserbaidschan, Georgien, die Türkei und Ungarn betreffen.

Es wurden auch 12 endgültige Entschließungen (**) in Bezug auf 24 Fälle oder Fallgruppen angenommen, die 10 verschiedene Staaten betreffen.

Das Ministerkomitee verabschiedete auch eine Entscheidung in dem die Krim betreffenden zwischenstaatlichen Fall Ukraine gegen Russland.

Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs untersucht werden sollen, die vom 10. bis 12. Juni 2025 stattfindet.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Das Ministerkomitee überwacht jedoch weiterhin die Umsetzung der die Russische Föderation betreffenden Urteile und Entscheidungen und dem Land obliegt es, sie umzusetzen.

(*) Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

(**) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.


 Sitzungsdokumente [EN]


 Video zum Überwachungsverfahren


 Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]


 Website: Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention


 Pressemitteilung

Medienfreiheit: Minister fordern Aserbaidschan auf, Maßnahmen zum Schutz von Journalisten zu ergreifen [EN/FR]


 Pressemitteilung
Minister fordern Georgien nachdrücklich auf, im Einklang mit seinen Verpflichtungen gemäß der EMRK Diskriminierung und Hassrede zu bekämpfen [EN/FR]


 Pressemitteilung
Europaratsminister: Türkei sollte inhaftierte Politiker unverzüglich freilassen [EN/FR]


Pressemitteilung
Ministerkomitee setzt Ungarn Frist bis Dezember, um über Umsetzung von Urteilen zu schlechten Haftbedingungen und fehlenden Rechtsmitteln zu berichten [EN/FR]

Ministerkomitee Strassburg 7. März 2025
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page