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Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs

Das Ministerkomitee des Europarates hält von 29. September bis 1. Oktober in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.

Die auf der Sitzung im Einzelnen untersuchten Fälle betreffen Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, die Republik Moldau, Rumänien, die Russische Föderation, die Türkei, die Ukraine und Ungarn. Auf Einladung des Ministerkomitees und der Generaldirektion für Menschenreche und Rechtsstaatlichkeit des Europarates nimmt der ukrainische Justizminister, Denis Maljuska, online an der Sitzung teil. Die vom Ministerkomitee verabschiedeten Entscheidungen werden auf der Website des Europarates so bald wie möglich nach der Sitzung veröffentlicht.

Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile aufgrund von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.


Pressemitteilung
Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs [EN]


Website der Abteilung für die Umsetzung der Urteile [EN]


Video über das Überwachungsverfahren


Länder-Informationsblätter [EN]

Ministerkomitee Straßburg 29. September 2020
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