Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 8. bis 10. März in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Die zur eingehenden Prüfung vorgeschlagenen Fälle betreffen Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Georgien, Griechenland, Island, Italien, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, die Türkei, die Ukraine, Ungarn und das Vereinigte Königreich.
Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung verabschiedeten Entscheidungen werden nach der Sitzung auf der Website des Europarates veröffentlicht. Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführenden, Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen Akteuren übermittelt werden.
Hinweis
Am 25. Februar 2022 beschloss das Ministerkomitee, der Russischen Föderation wegen ihres Angriffs auf die Ukraine das Recht auf Vertretung im Europarat zu entziehen. Die Russische Föderation bleibt Mitglied des Europarates und Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention und verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs gegen das Land umzusetzen. Daher sieht die vom Ministerkomitee am 2. März 2022 verabschiedete Entschließung CM/Res(2022)1 vor, dass die Russische Föderation weiterhin an den Sitzungen des Komitees zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs teilnehmen kann, um Informationen zu Urteilen, bei denen sie Partei ist, bereitzustellen und zu erhalten, jedoch ohne Stimmrecht oder das Recht, sich an der Verabschiedung von Entscheidungen zu beteiligen.
Video zum Überwachungsverfahren
Länderbezogene und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]