Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 20. bis 22. September in Straßburg seine Quartalssitzung zur Überprüfung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.
Die für eine eingehende Überprüfung vorgesehenen Fälle betreffen Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Malta, die Republik Moldau, Norwegen, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, die Schweiz, die Tschechische Republik, die Türkei, Ungarn und das Vereinigte Königreich.
Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung getroffenen Entscheidungen werden nach Abschluss der Sitzung auf der Website des Europarates veröffentlicht. Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.
Infolge ihres Ausschlusses aus dem Europarat am 16. März 2022 ist die Russische Föderation seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Wie in seiner Entschließung vom 23. März 2022 festgelegt, wird das Ministerkomitee weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen überwachen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen. Die Russische Föderation wird weiterhin an den Sitzungen des Ministerkomitees teilnehmen, wenn dieses die Umsetzung der Urteile überwacht, um Informationen zu Urteilen, in denen sie beklagter oder beschwerdeführender Staat ist, bekannt zu geben und zu erhalten, ohne Recht auf Beteiligung an der Verabschiedung von Entscheidungen durch das Ministerkomitee oder Stimmrecht.
Pressemitteilung
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EN/FR]
Video zum Überwachungsverfahren
Länderbezogene und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]