Das Ministerkomitee des Europarats kommt von 13. bis 15. März auf seiner vierteljährlichen Tagung zusammen, um die Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu überwachen.
Informationen über die auf der Sitzung zu prüfenden Fälle sind online verfügbar.
Die vom Ausschuss getroffen Entscheidungen werden auf der Website des Europarats kurz nach der Sitzung veröffentlicht.
Die Mitgliedsstaaten des Europarats sind verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang mit Artikel 46 Menschenrechtskonvention durchzuführen.
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf Grundlage der Informationen von zuständigen nationalen Behörden, NGOs und anderen interessierten Parteien.
- Website der Abteilung für die Durchführung von Urteilen
- Video über das Überwachungsverfahren
- Länder-Factsheets
Kontakt: Andrew Cutting, Sprecher/Medienreferent, Tel. +32 485 217 202
Twitter: @coe_execution #CMDH1310