Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 4. bis 6. Dezember in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten ab.
Die vom Komitee verabschiedeten Entscheidungen werden auf der Website des Europarates so bald wie möglich nach der Sitzung veröffentlicht.
Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile aufgrund von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.