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Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee hält vom 4. bis 6. Juni in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten ab.

Informationen zu den bei der Sitzung zu prüfenden Fällen sind hier verfügbar.

Die Entscheidungen des Ministerkomitees werden so bald wie möglich nach der Sitzung auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Mitgliedsstaaten des Europarates verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Ministerkomitee Straßburg 4. Juni 2019
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