Zurück Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee des Europarates hält von 19. bis 21. September in Straßburg seine Quartalssitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.

Die zur eingehenderen Untersuchung vorgeschlagenen Fälle betreffen Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, die Republik Moldau, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, die Türkei, die Ukraine, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung getroffenen Entscheidungen werden am Freitag, den 22. September auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführenden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.


 Pressemitteilung
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EN, FR]

Ministerkomitee Straßburg 18. September 2023
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page