Das Ministerkomitee des Europarates hält von 12. bis 14. März in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten ab.
Die zur eingehenderen Untersuchung vorgeschlagenen Fälle betreffen Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, Kroatien, Litauen, Malta, die Republik Moldau, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, die Türkei, die Ukraine, Ungarn und Zypern. Vor der dieswöchigen Sitzung hielt das Ministerkomitee ein informelles Gespräch mit Vertretern russischer Menschenrechts-Nichtregierungsorganisationen über Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung ausstehender Urteile ab. Es war der dritte Austausch dieser Art, seit die Russische Föderation im März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen wurde.
Während des Gesprächs wurde hervorgehoben, dass sich die Menschenrechtslage in der Russischen Föderation weiter verschlechtert. Die an der Veranstaltung teilnehmenden Ständigen Vertreter sprachen den Gesprächspartnern und generell der russischen Zivilgesellschaft sowie den Menschenrechts-Nichtregierungsorganisationen ihre Unterstützung für die Arbeit aus, die sie unter diesen schwierigen Bedingungen leisten. Die vom Ministerkomitee bei der dieswöchigen Sitzung getroffenen Entscheidungen werden am Freitag, den 15. März auf der Website des Europarates veröffentlicht.
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführenden, Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.
Video über das Überwachungsverfahren
Länderbezogene und thematische Informationsblätter [EN]
Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention anhand von 200 Beispielen