Zurück Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Ministerkomitee hält von 17. bis 19. September seine Quartalssitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.

Die zur eingehenden Prüfung vorgeschlagenen Fälle betreffen Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Malta, die Republik Moldau, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, die Slowakische Republik, Slowenien, die Türkei, die Ukraine, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung in dieser Woche verabschiedeten Entscheidungen werden am Freitag, dem 20. September auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführenden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Gemäß seiner Entschließung vom 23. März 2022 überwacht das Ministerkomitee weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.


 Sitzungsdokumente [EN]

 Video zum Überwachungsverfahren

 Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

 Website zum Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

ministerkomitee Straßburg 17. September 2024
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