Zurück Zunehmende Gefahr des Menschenhandels erfordert abgestimmte Maßnahmen, um Anfälligkeit von Kindern für Menschenhandel zu verringern

Zunehmende Gefahr des Menschenhandels erfordert abgestimmte Maßnahmen, um Anfälligkeit von Kindern für Menschenhandel zu verringern

Anlässlich des Welttags gegen Menschenhandel schließt sich die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) der Forderung der Interinstitutionellen Koordinierungsgruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels (ICAT) nach abgestimmten Maßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit von Kindern für Menschenhandel, fachspezifischer Unterstützung für minderjährige Opfer und Beendigung der Straflosigkeit für Menschenhändler an.

Unter Bezugnahme auf den Aufruf zu beschleunigten Maßnahmen bis 2025 zur Verhinderung und Beendigung des Kinderhandels wird in der Erklärung der ICAT unterstrichen, dass, obwohl weltweit jedes dritte identifizierte Menschenhandelsopfer ein Kind ist, die Anstrengungen zur Verhinderung und Beendigung von Kinderhandel weiterhin unzureichend seien, um einen spürbaren Unterschied zu bewirken. Daher müsse dringend sichergestellt werden, dass die Verhütung von Kinderhandel sowie die Unterstützung und der Schutz minderjähriger Opfer fester Bestandteil der Kinderschutzsysteme sind und im Falle von Konflikten und Krisensituationen in die Koordinierungsstrukturen und humanitären Gegenmaßnahmen einbezogen werden, insbesondere bei unbegleiteten und von ihren Familien getrennten Kindern.

„Ein kinderfreundlicher Ansatz spiegelt sich im Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels wider, das die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, besondere Maßnahmen zum Schutz von Kindern zu ergreifen und ihre Anfälligkeit für Menschenhandel zu verringern, insbesondere durch Schaffung eines Umfelds, das sie schützt“, so Helga Gayer, Präsidentin der GRETA. „Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind, werden oft wie Straftäter behandelt und für Verstöße bestraft, zu denen sie gezwungen wurden, wie Diebstahl oder Drogendelikte. Die Staaten müssen ihren rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte der Opfer von Menschenhandel nachkommen. Dazu gehört die Verbesserung der aktiven Identifizierung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, auch im Online-Umfeld, und die Stärkung der multidisziplinären Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl in allen Phasen gewahrt wird“, betonte die GRETA-Präsidentin.

Bei der Überwachung des Übereinkommens durch die GRETA wird besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen gelegt, die auf Kinder in besonders gefährdeten Situationen abzielen, etwa auf Kinder, deren Geburt nicht registriert wurde, Kinder auf der Straße, Kinder, die in Einrichtungen untergebracht sind oder diese verlassen, Kinder aus benachteiligten Gruppen, unbegleitete und von ihren Familien getrennte Kinder und asylsuchende Kinder. Die GRETA hat die dringende Notwendigkeit betont, die Maßnahmen zur Verhütung der Online-Anwerbung von Kindern zu verstärken, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit Internetdienstanbietern und die Sensibilisierung von Kindern, Eltern und Bildungsfachpersonen für das Risiko der Anwerbung von Kindern über das Internet.

Die GRETA fordert die Vertragsstaaten des Übereinkommens auf, ihren rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte und die Behandlung von Opfern des Kinderhandels nachzukommen, wozu auch die aktive Identifizierung und Weiterleitung an spezialisierte Einrichtungen, die umgehende Bestellung eines gesetzlichen Vormunds für unbegleitete Kinder und die uneingeschränkte Einhaltung des Strafverbots gehören.


 Pressemitteilung [EN]

Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA)  Strassburg 30. Juli 2024
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