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Informations- und Kommunikationstechnologien bei Wahlen: Europarat verabschiedet neue Leitlinien

Das Ministerkomitee hat eine Reihe von Leitlinien zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Wahlverfahren verabschiedet, durch welche die Integrität des Wahlverfahrens gewährleistet und folglich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie gesteigert werden soll. In den vom Europäischen Ausschuss für demokratische Regierungsführung (CDDG) ausgearbeiteten Leitlinien wird eine Reihe von Anforderungen und Schutzmaßnahmen empfohlen, die in die Gesetzgebung und Praxis der Mitgliedsstaaten des Europarates im Hinblick auf den Einsatz von IKT in den verschiedenen Phasen des Wahlverfahrens einfließen sollen. Die Leitlinien umfassen den Einsatz von IKT-Lösungen durch die zuständigen Wahlbehörden oder in deren Auftrag in allen Phasen des Wahlverfahrens, mit Ausnahme von elektronischer Stimmabgabe und -auszählung, welche in der Empfehlung (2017)5 zu Normen für die elektronische Stimmabgabe behandelt werden.

In den Leitlinien wird ein Ansatz der „eingebauten Sicherheit“ eingeführt und zuständige Behörden werden aufgefordert, ein Gleichgewicht zwischen Anforderungen wie Benutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit, Transparenz, Geheimhaltung und Datenschutz zu finden. Freie und faire Wahlen und Referenden sind einer der Eckpfeiler der Demokratie. Die Integrität des Wahlverfahrens ist wesentlich, um das öffentliche Vertrauen in die Legitimität demokratischer Institutionen aufrechtzuerhalten. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen in allen Bereichen des Lebens eine zunehmende Rolle, darunter in Wahlbehörden.

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Ministerkomitee Strassburg 10. Februar 2022
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