Anlässlich des Internationalen Tags der Demokratie hat der Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, Anders Knape, folgende Erklärung abgegeben:
„Wenn die Demokratie die Grundlage ist, auf der unsere gemeinsamen Werte beruhen, bietet die lokale Demokratie auf der Ebene, die der Bevölkerung am nächsten ist – das heißt in den Gemeinden und Regionen –, die besondere Gelegenheit, die Menschen an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Darum müssen wir sie schützen und darauf achten, dass die demokratischen Prinzipien auf allen Ebenen – auf europäischer, innerstaatlicher, regionaler und kommunaler Ebene – eingehalten werden. Die Demokratie ist eine Regierungsform, bei der die volle Teilhabe der Bevölkerung an den für sie relevanten Entscheidungen möglich ist, und muss jeden Tag durch konkrete Maßnahmen praktiziert werden. Sie beruht auf einer echten Partnerschaft zwischen den einzelnen Regierungsebenen und mit den Menschen, die in einem Staat leben.
Dafür tritt der Kongress ein. Er stützt sich dabei auf die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung und ihr Zusatzprotokoll über das Recht zur Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung. Darin werden Konsultationen, lokale Referenden und Petitionen, der Zugang zu öffentlichen Dokumenten und Mechanismen empfohlen, durch die sich die Bevölkerung an die lokalen Behörden wenden kann. Nach der Ratifizierung des Zusatzprotokolls durch Frankreich am 1. September 2020 erkennen nunmehr 20 Länder das Recht des Einzelnen auf Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung als allen Mitgliedsstaaten des Europarates gemeines demokratisches Prinzip an. Der Kongress wird sich weiter dafür einsetzen, alle 47 Mitgliedsstaaten im Rahmen dieses für die lokale Demokratie wesentlichen Vertrags zu versammeln. Darüber hinaus bietet die Europäische Woche der lokalen Demokratie – eine vom Kongress koordinierte gesamteuropäische Initiative – die Gelegenheit, dass sich gewählte Vertreter/innen und die Bevölkerung bei diversen Veranstaltungen näher kommen, insbesondere um den 15. Oktober, den Tag der Verabschiedung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung.“
Die Länder, welche die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung ratifiziert haben, sind an ihre Bestimmungen gebunden. Die Charta fordert die Achtung einer Mindestzahl von Rechten, welche die europäische Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung bilden. Der Kongress der Gemeinden und Regionen überwacht die Einhaltung dieser Grundsätze, indem er die Umsetzung durch jedes einzelne Land regelmäßig prüft und kommunale und regionale Wahlen beobachtet.