Zurück Internationale Wahlstandards müssen in Weißrussland eingehalten werden

Erklärung des Präsidenten der Venedig-Kommission, Gianni Buquicchio
Internationale Wahlstandards müssen in Weißrussland eingehalten werden

Demokratische Wahlen dienen dem Ausdruck des souveränen Willens des Staatsvolks eines Landes. Auf der freien Äußerung des Willens der Bevölkerung beruhen die Autorität und die Legitimität der Regierung. Das Recht, bei regelmäßigen, demokratischen Wahlen abzustimmen und anzutreten, ist ein völkerrechtlich anerkanntes Menschenrecht.

Demokratische Wahlen sind nicht möglich ohne die Achtung der Menschenrechte, besonders der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit, der Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu politischen Zwecken, etwa zur Gründung von Parteien. Jede Einschränkung dieser Freiheiten muss eine Rechtsgrundlage haben, im öffentlichen Interesse sein und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Die genannten Rechte müssen ohne Unterschied wahrgenommen werden können.

Demokratische Wahlen im Einklang mit den völkerrechtlichen Normen zu erreichen (so wie insbesondere im von Weißrussland ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert), ist darum für internationale Organisationen ebenso ein zentrales Anliegen wie für innerstaatliche Institutionen, politische Wettbewerber, die breite Bevölkerung und zivilgesellschaftliche Organisationen. Nationale und internationale Wahlbeobachtungsdelegationen sind ein Ausdruck dieses Interesses und von großer Bedeutung, um das Vertrauen in den Wahlvorgang zu gewährleisten.

Die Venedig-Kommission hat grundlegende Normen für Wahlen herausgearbeitet und, vertritt und fördert sie aktiv. Die jüngste Präsidentschaftswahl in Weißrussland habe ich mit großer Sorge verfolgt. Ich rufe die weißrussischen Behörden auf, die für Wahlen geltenden völkerrechtlichen Normen zu achten, weißrussische Beobachter und Demonstranten freizulassen und die uneingeschränkte Ausübung der Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsäußerungsfreiheit zu ermöglichen, und zwar im Interesse der Menschen in Weißrussland und der Stabilität des Landes.“


 Venice Commission website

Venedig-Kommission Straßburg 14. August 2020
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