Israel ist als erstes außereuropäisches Land der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels beigetreten. Das Ministerkomitee des Europarates hat die Konvention am 3. Mai 2005 verabschiedet, nachdem die Organisation bereits zuvor einige andere Initiativen zur Bekämpfung von Menschenhandel ergriffen hatte. Nach der zehnten Ratifizierung trat die Konvention am 1. Februar 2008 in Kraft. Sie gründet auf bestehenden internationalen Instrumenten, geht aber über die darin verankerten Mindeststandards hinaus und stärkt den Schutz der Opfer.
Die Konvention ist umfassend anwendbar und deckt alle Formen von Menschenhandel ab (ob innerstaatlich oder grenzübergreifend, ob in Verbindung mit organisiertem Verbrechen oder nicht). Sie bezieht sich auf jede Person, die zum Opfer von Menschenhandel wird (Frauen, Männer und Kinder). Die Formen von Ausbeutung, welche die Konvention abdeckt, umfassen mindestens die sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft und die Entnahme von Organen.
In Israel, das den Status eines Beobachterstaats beim Europarat innehat, tritt die Konvention am 1. September in Kraft. Sie wird dann in allen Mitgliedsstaaten des Europarates (mit Ausnahme der Russischen Föderation) sowie in Weißrussland und Israel anwendbar sein.