Die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) hebt in ihrem Basisbewertungsbericht über Griechenland die positiven Schritte hervor, die das Land seit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention im Oktober 2018 unternommen hat, weist aber auch auf Defizite hin.
Die GREVIO begrüßt die Einrichtung von 74 spezialisierten Polizeieinheiten, um die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden auf Gewalt gegen Frauen zu verbessern, die Verabschiedung von Leitlinien für polizeiliche Interventionen in Fällen häuslicher Gewalt und die verstärkte Erhebung quantitativer und qualitativer Daten über geschlechtsspezifische Gewalt durch die Polizei. Ebenso begrüßt sie die Änderungen des griechischen Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich der Annahme einer Definition von Vergewaltigung, die auf dem Konzept der freiwilligen Zustimmung beruht.
In dem Bericht werden jedoch auch mehrere Bedenken geäußert. So gibt es in Griechenland etwa keine Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, was besonders besorgniserregend ist, da der GREVIO-Bewertungsbericht auf „hohe Abbruchquoten bei Ermittlungen in Fällen von Gewalt gegen Frauen und niedrige Verurteilungsraten, insbesondere in Fällen von Vergewaltigung“, hinweist.
Darüber hinaus gibt es in Griechenland nur 20 Frauenhäuser für Gewaltopfer mit einer Gesamtkapazität von etwa 450 Einzelplätzen. Angesichts der Zielvorgabe der Istanbul-Konvention, die einen Familienplatz pro 10.000 Einwohner vorsieht, sollte die Zahl der verfügbaren Plätze in Griechenland „deutlich erhöht“ werden, so die GREVIO.
Der Bericht bezieht sich auf die Situation, wie sie im Februar 2023 von einer GREVIO-Delegation während eines Bewertungsbesuchs in Griechenland beobachtet wurde.
Griechenland und die GREVIO [EN]
In ihrem ersten Bericht zur Bewertung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Irland hebt die GREVIO eine Reihe positiver Maßnahmen hervor, die die irischen Behörden in den letzten Jahren ergriffen haben, darunter die Verabschiedung des Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung im Jahr 2012, des Gesetzes über häusliche Gewalt im Jahr 2018 und des Gesetzes über die strafrechtliche Verfolgung von Sexualdelikten im Jahr 2017.
Sie begrüßt ebenso Irlands dritte nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, die Annahme eines Instruments zur Bewertung der Gefährdung von Opfern häuslicher Gewalt durch die Polizei und die staatliche Finanzierung zweier landesweiter Telefonberatungsstellen in verschiedenen Sprachen.
Gleichzeitig hat die GREVIO eine Reihe von Punkten identifiziert, bei denen in Irland dringender Verbesserungsbedarf besteht, um die Konformität mit der Konvention zu erhöhen. Dem Bericht zufolge werden einige schwerwiegende Formen der Gewalt gegen Frauen von der Politik und den Unterstützungsdiensten übersehen oder nicht ausreichend behandelt. Auch im Bereich der Datenerhebung hinkt Irland deutlich hinterher.
Abschließend unterstreicht die GREVIO, dass die Kluft zwischen der fortschrittlichen Politik und Gesetzgebung Irlands und der Realität vor Ort überbrückt werden muss.
Der heute veröffentlichte Bericht bezieht sich auf den Zeitraum bis zum 26. Oktober 2023.
In ihrem ersten Bericht zur Bewertung der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in der Republik Moldau würdigt die GREVIO das große Engagement der nationalen Behörden bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und der Umsetzung des Vertrags, weist aber auch auf eine Reihe von Problemen hin, die dringend gelöst werden müssen.
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt in der Familie aus dem Jahr 2007 und die jüngsten Gesetzesänderungen haben den Schutz weiblicher Gewaltopfer und die Verfolgung der Täter verbessert. Zudem begrüßt die GREVIO die Einrichtung des ersten Zentrums für Opfer sexueller Übergriffe in Ungheni.
Der Bericht hebt jedoch hervor, dass sich die Politik und die Gesetze bisher in erster Linie auf häusliche Gewalt und bis zu einem gewissen Grad auf sexualisierte Gewalt konzentriert haben und andere Formen der Gewalt gegen Frauen, wie Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation, nicht bekämpft wurden.
Der Bericht wurde zusammen mit der Stellungnahme der moldauischen Regierung veröffentlicht. Die Republik Moldau hat die Konvention am 31. Januar 2022 ratifiziert.