Am 1. Oktober ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210), allgemein bekannt als Istanbul-Konvention, für die Europäische Union in Kraft getreten, die damit die 38. Vertragspartei des Übereinkommens ist.
Die Anstrengungen des Europarates, die Zahl der Vertragsparteien zu erhöhen, unterstreichen seine Entschlossenheit, geschlechtsbezogene Gewalt auf dem europäischen Kontinent zu beseitigen.