Laut einem heute von der Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) veröffentlichten Bericht hat Italien zwar zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel ergriffen, gleichwohl bietet eine Reihe von Fragen weiterhin Anlass zur Besorgnis.
In dem Bericht werden die Entwicklungen seit der im Jahr 2014 erfolgten Veröffentlichung des ersten GRETA-Evaluierungsberichts über Italien zur Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch das Land bewertet.
Zu den positiven Maßnahmen, welche die italienischen Behörden ergriffen haben, zählen Änderungen des Strafgesetzbuchs und die Verabschiedung eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes unbegleiteter Minderjähriger, einschließlich minderjähriger Opfer von Menschenhandel. Allerdings stellt die GRETA mit Sorge fest, dass infolge der kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften, die Asylsuchende vom Zugang zu Aufnahmezentren ausschließen, die Gefahr besteht, dass potenzielle Opfer von Menschenhandel keine Unterstützung erhalten.