Bei ihrer Tagung im Rahmen des litauischen Vorsitzes im Ministerkomitee haben die Justizministerinnen und -minister der Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates eine Erklärung verabschiedet, in der eine Reihe von Grundsätzen für die Behandlung kritischer Fragen hinsichtlich der Justiz und der Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit der russischen Aggression gegen die Ukraine dargelegt werden.
Die Ministerinnen und Minister bekräftigten die Notwendigkeit, ein wirksames Sondergericht für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine einzurichten, das in der Lage ist, Gerechtigkeit walten zu lassen, indem es diejenigen zur Rechenschaft zieht, die die größte Verantwortung tragen. Sie begrüßten die Beiträge des Europarates und der Europäischen Union zu Beratungen innerhalb der Kerngruppe, bei denen sich die Einrichtung des Gerichts unter der Schirmherrschaft des Europarates als realistische Option herausgestellt hat. In diesem Zusammenhang werden die Staaten und internationalen Organisationen aufgefordert, die Beratungen innerhalb der Kerngruppe aktiv zu unterstützen und zu ihnen beizutragen.
Die Einrichtung eines Sondergerichts muss unter Achtung des Völkerrechts erfolgen und auf den in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verankerten Grundsätzen und Rechten beruhen. Das Sondergericht sollte breite internationale Unterstützung genießen, um seine Legitimität zu gewährleisten, so die Erklärung.
Die Ministerinnen und Minister unterstrichen zwar, wie wichtig die Einhaltung der Garantien für ein faires Verfahren ist, und hoben die unbestreitbaren Vorteile von Verfahren in Anwesenheit der Betroffenen hervor, erkannten aber auch an, dass es unter bestimmten Bedingungen und wenn das geltende Recht dies zulässt, bei der Verfolgung internationaler Verbrechen im Interesse der Justiz sein kann, dass bestimmte Verfahrensschritte in Abwesenheit der Betroffenen stattfinden.
Sie begrüßten außerdem die Einrichtung des Schadensregisters im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine.
Darüber hinaus würdigten die Ministerinnen und Minister den Prozess der Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Ukraine als wichtigen Fortschritt für die internationale Justiz und unterstützten nachdrücklich die Ermittlungen des IStGH, die darauf abzielen, Urheber grundlegender internationaler Verbrechen innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vor Gericht zu stellen.
Die Ministerinnen und Minister ermutigten auch zu weiteren Ratifizierungen einschlägiger Verträge des Europarates wie des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen, des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und seiner Protokolle sowie anderer internationaler Instrumente. Diese Übereinkommen des Europarates bieten einen Mehrwert, da sie Drittstaaten offenstehen und eine breitere internationale Zusammenarbeit fördern.
Schließlich bedarf es auch einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Staaten, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft, um wirksam Beweise und andere Informationen zu sammeln und auszutauschen, damit die Urheber von in der Ukraine begangenen internationalen Verbrechen strafrechtlich verfolgt und Urteile vollstreckt werden können.
Weitere Informationen zur informellen Konferenz der Justizministerinnen und -minister [EN]
Litauischer Vorsitz im Ministerkomitee
Rede der Generalsekretärin [EN/FR]
Rede des Menschenrechtskommissars, Michael O’Flaherty [EN]