Die COVID-19-Pandemie ist eine Gelegenheit, die traditionelle Funktionsweise der Gerichte zum Besseren zu wandeln, solange die hohe Qualität der Justiz und die Achtung der Rechte des Einzelnen im Vordergrund der Veränderungen stehen, so die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ).
Die aus Expert/inn/en aus den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates bestehende Kommission fordert in ihren neuen Leitlinien die Regierungen dringend dazu auf, auf dem Gebiet der „Cyberjustiz“ zu investieren, die Möglichkeit des Online-Zugangs und von Anhörungen, bei denen man nicht persönlich anwesend sein muss, anzubieten, die Mitarbeiter/innen im Justizwesen für die Heimarbeit zu schulen und in die Computer-Infrastruktur zu investieren.
Gleichzeitig erinnert die Kommission daran, dass die Geschwindigkeit des Wandels nicht die Grundrechte gefährden darf, und sie betont, dass Fälle, an denen besonders schutzbedürftige Personen wie ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung beteiligt sind, vorrangig zu behandeln sind, ebenso wie Fälle, die direkt durch die Ausgangsbeschränkungen bedingt sind, etwa im Hinblick auf häusliche Gewalt.
Die Leitlinien wurden auf einer Ad-hoc-Sitzung verabschiedet, die am 10. Juni 2020 per Videokonferenz stattfand und im Rahmen des griechischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates organisiert wurde. Sie sind enthalten in einer Erklärung zu den Schwierigkeiten, vor denen die Justiz während der COVID-19-Pandemie und danach stand, und den daraus gezogenen Lehren.
Erklärung der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) [EN]
Rede der Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić [FR, EN]
Website der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) [EN]