Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nimmt weiter zu. So lautet die Feststellung der Expertengruppe GRETA, die die Einhaltung der Verpflichtungen der Staaten im Rahmen der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels überwacht. Tatsächlich hat sich Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft in einigen europäischen Ländern zur vorherrschenden Form des Menschenhandels entwickelt. Er erfolgt sowohl in der formellen als auch in der informellen Wirtschaft und betrifft Frauen, Männer und Kinder.
In einem neuen Leitfaden zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft werden die Schlüsselindikatoren angeführt, welche die Staaten etwa dabei unterstützen sollen, das ordnungsgemäße Funktionieren der Arbeitsaufsichtsbehörden, die Einhaltung von Meldepflichten, wirksame Opferidentifizierung und -hilfe und angemessene Reaktionen der Strafjustiz zu gewährleisten.
Die Leitlinien ergänzen das Kompendium bewährter Praktiken zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft als Teil des Fahrplans der Generalsekretärin zur Stärkung der Maßnahmen gegen Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und ebnen den Weg für eine eigene Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer vom Ministerkomitee des Europarates zu verabschiedenden Empfehlung zu diesem Thema.