Das Büro des Europarates in Tunis hat einen „Pass“ herausgegeben, in dem die Rechte von Opfern von Menschenhandel dargelegt werden.
Das 66-seitige Dokument hat dieselbe Größe und Farbe wie ein echter tunesischer Reisepass und enthält umfassende Informationen über die Rechte von Menschenhandelsopfern. Dadurch soll zum besseren Verständnis der Hilfsangebote, die den Opfern in dem Land zur Verfügung stehen, beigetragen werden.
Das von einer tunesischen Expertengruppe mit Unterstützung des Europarates entwickelte Dokument ist auf Arabisch und Französisch erhältlich. Die Veröffentlichung des Passes fällt mit dem Internationalen Tag gegen Menschenhandel am 30. Juli zusammen.