In ihrem jüngsten Kommentar fordert die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, alle Mitgliedsstaaten des Europarates eindringlich auf, beim Verbot sogenannter Konversionstherapien einen menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen. Diese Therapien zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck eines Menschen zu unterdrücken, wenn sie von der als dominant wahrgenommenen Norm abweichen. Der Menschenrechtskommissarin zufolge laufen derartige Praktiken einem überwältigenden Konsens internationaler Menschenrechts- und Wissenschaftsorgane zuwider. In mehreren Mitgliedsstaaten wurde ein gesetzliches Verbot bereits erlassen oder wird es in Betracht gezogen. In ihrem Kommentar erklärt Mijatović abschließend:
„Die verschiedenen sexuellen Orientierungen, Geschlechtsidentitäten und Geschlechtsausdrücke dürfen nicht verändert oder unterdrückt werden. Sie zeigen die reiche Vielfalt menschlicher Wesen. Ich fordere die Mitgliedsstaaten des Europarates zu entschlossenen Maßnahmen auf, um Konversionstherapien abzuschaffen. Wir alle sollten weiterhin daran arbeiten, dass Diskriminierung und Vorurteile gegen LGBTI-Personen verschwinden. Dann werden die Konversionspraktiken endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein gefährlicher Betrug.“