Zurück Generalsekretärin fordert russischen Außenminister dringend zur Umsetzung der EGMR-Urteile auf

Generalsekretärin fordert russischen Außenminister dringend zur Umsetzung der EGMR-Urteile auf

Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat in einem Schreiben an den russischen Außenminister, Sergej Lawrow, die Russische Föderation dringend zur Umsetzung ausstehender Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgefordert. Bei seiner letzten Quartalssitzung zur Umsetzung von EGMR-Urteilen beschloss das Ministerkomitee des Europarates auch die Umsetzung einer neuen Strategie zur Überwachung von Fällen, die Russland betreffen. Die Russische Föderation wurde zwar am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Allerdings ist Russland weiterhin verpflichtet, Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen, die Handlungen und Unterlassungen bis zum 16. September 2022 betreffen. Der Europäische Gerichtshof hat weiterhin Urteile zu Russland erlassen und das Ministerkomitee überwacht weiterhin ihre Umsetzung.

Bei seiner Sitzung bedauerte das Komitee zutiefst, dass Russland seit dem 3. März jegliche Kommunikation mit dem Europarat zum Thema der Umsetzung von Urteilen eingestellt hat. Angesichts der fehlenden Informationen der Behörden sind laut der Strategie die von der Zivilgesellschaft gelieferten Beiträge weiterhin von entscheidender Bedeutung, wobei anzumerken ist, dass der Europarat seinen Austausch mit den relevanten Nichtregierungsorganisationen stärken will. Auch die Interaktion mit einschlägigen UN-Menschenrechtsinstrumenten, deren Vertragspartei Russland noch ist, sollte intensiviert werden. Das Ministerkomitee forderte die Generalsekretärin dazu auf, nach jeder Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen ein Schreiben an den russischen Außenminister zu richten, Informationen zu Russland betreffenden anhängigen Fällen zu übermitteln und die Behörden dringend aufzufordern, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vollumfänglich zu befolgen.

Das Ministerkomitee wird die künftige Verabschiedung allgemeinerer Entscheidungen prüfen, die sich mit größeren Gruppen von russischen Fällen befassen. Der Europarat wird zudem regelmäßig aktualisierte Informationen zu allen Russland betreffenden anhängigen Fällen sowie ein Verzeichnis ausstehender Zahlungen „angemessener Entschädigung“ und der angefallenen Verzugszinsen veröffentlichen. Derzeit werden 2.227 Fälle vom Ministerkomitee überwacht, die von den russischen Behörden noch nicht vollständig umgesetzt wurden. Seit Februar 2022 wurden drei russische Fälle abgeschlossen.

Zurzeit werden Informationen zur Zahlung angemessener Entschädigungen in 1.874 Fällen erwartet. Seit dem 8. November 2022 beläuft sich der Restbetrag auf über 2 Milliarden Euro, darunter rund 1,87 Milliarden Euro im Fall OAO Neftjanaja Kompanija Jukos sowie 10 Millionen Euro an angemessener Entschädigung und rund 1,2 Millionen Euro an angefallenen Verzugszinsen, die im Fall Georgien gegen Russland (I) fällig sind.


 Pressemitteilung
Generalsekretärin fordert russischen Außenminister dringend zur Umsetzung der EGMR-Urteile auf [EN]

Generalsekretärin Straßburg 12. Dezember 2022
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