Die Strategien in den Mitgliedsstaaten des Europarates, in deren Mittelpunkt die Sprachkenntnisse von Migrant/innen und ihr Wissen über die Aufnahmegesellschaft stehen, sowie die diesbezüglichen Lernmöglichkeiten sind der Gegenstand einer neuen Studie, deren Ergebnisse im Rahmen einer Europaratskonferenz am 16. Oktober präsentiert wurden. Die Studie wurde 2018 vom Europarat in Zusammenarbeit mit dem Verband europäischer Sprachprüfungsanbieter (ALTE) in 40 der 47 Mitgliedsstaaten der Organisation durchgeführt.
In den letzten beiden Jahrzehnten haben die Staaten zunehmend Anforderungen, die sich auf die Sprachkenntnisse und das Wissen über die Aufnahmegesellschaft beziehen, als Voraussetzung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft, den Aufenthalt oder die Einreise in das Land eingeführt. In den meisten Mitgliedsstaaten gelten nunmehr derartige Bestimmungen: In lediglich 17 % der untersuchten Länder sind diesbezügliche Anforderungen nicht Bestandteil der Migrationspolitik, und in 78 % sind sie Teil des Einbürgerungsverfahrens. Elf der Staaten haben sogar Sprachtests in der Phase vor der Einreise eingeführt, oftmals im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung.
Gleichzeitig bestehen der Studie zufolge erhebliche und auffällige Unterschiede im Hinblick auf das Ausmaß der Sprachbeherrschung, das die Mitgliedsstaaten voraussetzen. Besonders benachteiligte Gruppen wie Minderjährige, Flüchtlinge und Menschen mit geringen Lese- und Schreibkenntnissen sind von den Tests nur selten ausgenommen.