In einem neuen Bericht des Sachverständigenausschusses, der die Einhaltung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen überwacht, wird anerkannt, dass Rumänien über einen soliden Rechtsrahmen und Maßnahmen zum Schutz von Minderheitensprachen verfügt, darunter in der Bildung, jedoch bedauert, dass der Schwellenwert in Bezug auf die Bevölkerungszahl für ihren Gebrauch in der Verwaltung zu hoch ist.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen gilt in Rumänien für 20 Sprachen. Zehn Sprachen (Bulgarisch, Deutsch, Kroatisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch) genießen einen höheren Schutz, seit Rumänien zusätzliche Verpflichtungen zu ihrer Förderung im öffentlichen Leben eingegangen ist, insbesondere was ihren Gebrauch in der Bildung, Justiz, öffentlichen Verwaltung, den Medien, dem wirtschaftlichen und sozialen Leben, der Kultur und beim grenzüberschreitenden Austausch betrifft. Die Charta schützt auch die Sprachen Albanisch, Armenisch, Griechisch, Italienisch, Jiddisch, Mazedonisch, Polnisch, Romanes, Ruthenisch und Tatarisch.
Das rumänische System zum Schutz von Minderheitensprachen setzt in vielerlei Hinsicht auf bewährte Praktiken, betont der Sachverständigenausschuss. Allerdings weist der Ausschuss darauf hin, dass der in der innerstaatlichen Gesetzgebung festgelegte Schwellenwert von 20 % für den Gebrauch von Minderheitensprachen in der Verwaltung zu hoch ist, und äußert diesbezüglich seine Besorgnis, da eine strenge Anwendung den Sprecherinnen und Sprechern von Minderheitensprachen den vollen Schutz der Charta verwehren würde.
In Anbetracht der Tatsache, dass Romanes die Muttersprache von mindestens 199.000 Menschen im Land ist und dass die Zahl der Menschen, die diese Sprache sprechen, weit höher geschätzt wird, empfiehlt der Ausschuss den rumänischen Behörden, die Präsenz dieser Sprache im öffentlichen Leben, insbesondere im Bildungswesen, weiterhin zu fördern.
Eine Zusammenfassung des Berichts ist auch auf Rumänisch verfügbar.
Rumänien und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen