Der Europarat und die Ständige Vertretung Islands bei den Vereinten Nationen in Genf haben am Rande der 55. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Join states in a class of excellence to fight child sexual exploitation and sexual abuse“ (Es anderen Staaten gleichtun und in einer Leistungsklasse gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern kämpfen) veranstaltet. Ziel der Veranstaltung war die Förderung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (der Lanzarote-Konvention) als umfassendstes internationales Instrument zum Schutz von Kindern vor diesem Verbrechen.
„Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein Verbrechen, das weltweit Millionen Leben zerstört. Wir müssen jetzt handeln, für Kinder und mit ihnen“, erklärte Dr. Najat Maalla M’jid, UN-Sonderbeauftrage des Generalsekretärs für Gewalt gegen Kinder, bei der Eröffnung der Veranstaltung. Die Lanzarote-Konvention dient als Blaupause für die Staaten zur Stärkung der Gesetzgebung und der Maßnahmen zur besseren Verhütung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern, zum Schutz der Opfer, zur Strafverfolgung der Täter und zur Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Als Vertragspartei der Lanzarote-Konvention können Staaten außerdem von dem einzigartigen Überwachungsmechanismus und dem Kapazitätsaufbau durch den Lanzarote-Ausschuss profitieren.
Die Koordinatorin des Europarates für die Rechte des Kindes, Regína Jensdóttir, erinnerte daran, dass „die Lanzarote-Konvention zwar in Europa entstanden sein mag, jedoch ein internationaler Vertrag mit globalen Zielen ist und für jedes Land der Welt zum Beitritt und zur Ratifizierung offensteht“. Derzeit sind 48 Länder aus Europa und darüber hinaus Vertragsstaaten der Konvention.
Der isländische Minister für Bildungs- und Kinderbelange, S. E. Asmundur Einar Dadason, sprach über den „spürbaren Fortschritt“ in seinem Land, seit es Vertragsstaat der Lanzarote-Konvention ist, und ermutigte weitere Staaten, „sich diesem edlen Anliegen anzuschließen“.
Die vielversprechende Praxis für multidisziplinäre und behördenübergreifende Zusammenarbeit, das Barnahus („Kinderhaus“), wurde bei der Veranstaltung ebenfalls vorgestellt. Die Generaldirektorin der Straf- und Menschenrechtsdirektion im slowenischen Justizministerium, Nina Koželj, ging auf das vom Europarat unterstütze Projekt zur Einrichtung des Barnahus in Slowenien ein.