Im aktuellen Jahresbericht des Ministerkomitees des Europarates werden deutliche Fortschritte bei der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2023 hervorgehoben. Gleichzeitig wird unterstrichen, dass weiterhin einige wichtige Herausforderungen bestehen.
Laut dem Bericht konnte das Ministerkomitee aufgrund der von den Mitgliedsstaaten ergriffenen Maßnahmen im Laufe des Jahres 982 Fälle abschließen. Darunter waren 180 Referenzfälle, die spezifische – und häufig weitreichende – Maßnahmen erforderten, um sicherzustellen, dass sich dieselben Menschenrechtsverletzungen nicht wiederholen.
Darüber hinaus wurden – in vielen verschiedenen Mitgliedsstaaten – zahlreiche wichtige Fortschritte in Fällen erzielt, die am Ende des Jahres noch anhängig waren.
Die Gesamtzahl der am 31. Dezember 2023 vor dem Komitee anhängigen Verfahren gegen Mitgliedsstaaten betrug 3.819, von denen 1.071 Referenzfälle (*) waren. Diese Zahl blieb im Verlauf des Jahres relativ stabil, obgleich der Gerichtshof dem Komitee eine hohe Anzahl neuer Fälle übermittelte.
In dem Bericht wird auch auf ein größeres Engagement beim Umsetzungsprozess sowohl vonseiten der Mitgliedsstaaten als auch der Zivilgesellschaft im Jahr 2023 verwiesen. Die Mitgliedsstaaten legten eine Rekordzahl an Aktionsplänen und -berichten vor und die Anzahl der Beiträge von zivilgesellschaftlichen Organisationen und nationalen Menschenrechtseinrichtungen stieg weiter an.
Allerdings hatte Russlands anhaltende Aggression gegen die Ukraine nach wie vor starke Auswirkungen auf das System und beeinträchtigte die Fähigkeit der Ukraine, Urteile des Gerichtshofs rasch umzusetzen, erheblich. Aufgrund ihrer Entschlossenheit und engen Zusammenarbeit mit dem Europarat gelang es der Ukraine 2023 gleichwohl, 75 Fälle abzuschließen.
Im Gegensatz dazu wurden bei keinem der gegen die Russische Föderation anhängigen Fälle, deren Anzahl sich auf 2.566 beläuft und die damit 40 % aller vor dem Komitee anhängigen Fälle ausmachen, Fortschritte gemeldet. Das Ministerkomitee verabschiedete 2023 eine konkrete Strategie für die Bearbeitung dieser Fälle, die insbesondere eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft beinhaltet.
Schließlich wird in dem Bericht die umfassende Arbeit dargelegt, die zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten durch Zusammenarbeit, Hilfe und Dialog im vergangenen Jahr geleistet wurde, darunter eine Rekordzahl an Besuchen und Treffen mit nationalen Behörden. Es wird auch betont, dass die Mitgliedsstaaten, wie in der beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im Mai 2023 verabschiedeten Erklärung von Reykjavík unterstrichen, ihre innerstaatlichen Kapazitäten zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs weiter stärken müssen.
Der Bericht enthält nach Ländern aufgeschlüsselte statistische Daten zur Anzahl neuer, anhängiger und abgeschlossener Fälle sowie Einzelheiten zu bedeutenden Entwicklungen im Umsetzungsprozess.
Video zur Umsetzung von EGMR-Urteilen
Länderbezogene und thematische Informationsblätter [EN]
Website zum Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention
(*) Im vorliegenden Bericht wurden die Zahlen, die sich auf die Russische Föderation – die kein Mitglied des Europarates mehr ist – beziehen, zum ersten Mal von jenen getrennt, welche die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates betreffen.