Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) hat heute ihren fünften Bewertungsbericht über Lettland betreffend die Korruptionsprävention in der Zentralregierung (Top-Exekutivfunktionen) und Strafverfolgungsbehörden veröffentlicht.
Die GRECO kommt darin zu dem Schluss, dass der Integritäts- und Korruptionspräventionsrahmen Lettlands recht umfassend ist und dass in den vergangenen zwanzig Jahren erhebliche Mittel zur Eindämmung der Korruption, zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die beiden von der Bewertung erfassten Bereiche zur Verfügung gestellt wurden. Dennoch gibt es weiterhin vielerlei Mängel.
Die Integrität in leitenden Positionen muss deutlich gestärkt werden. Die Durchführung von regelmäßigen Integritätsrisikobewertungen und die dahingehende Ausarbeitung durchsetzbarer Prinzipien und Verhaltensnormen für Kabinettsmitglieder, politische Beamte in den Ämtern des Premierministers und seiner Stellvertreter sowie unbezahlte Berater in der Zentralregierung, sowie die Verpflichtung zur Meldung etwaiger Interessenkonflikte ist unabdingbar. Sämtliche politischen Beamten, abgesehen von den Kabinettsmitgliedern und Parlamentssekretären – die ohnehin keine Nebentätigkeiten ausüben dürfen – müssen etwaige Nebentätigkeiten genehmigen lassen. Die Namen von bezahlten und unbezahlten Beratern der Zentralregierung lassen sich nur mühsam recherchieren. Es wird empfohlen, diese Namen online zur Verfügung zu stellen. Der Wahrheitsgehalt der Vermögenserklärungen von Kabinettsmitgliedern und anderen politischen Beamten unterliegt einer systematischen, gründlichen und unabhängigen Prüfung. Wenn diese Erklärungen aktualisiert werden, sind sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen online öffentlich zugänglich zu machen.
Sehen Sie auch die lettische Fassung des Berichts.