Das Ministerkomitee des Europarates hat Leitlinien verabschiedet, welche die 47 Mitgliedsstaaten dabei unterstützen sollen, die innerstaatlichen Prozesskostenhilfesysteme im Bereich des Zivil- und des Verwaltungsrechts zu verbessern.
Laut dem Ministerkomitee ist es wichtig, eine zugängliche, effektive, nachhaltige und zuverlässige Prozesskostenhilfe zu gewährleisten, damit jeder Mensch sein Recht auf Zugang zur Justiz wirksam ausüben kann. Ausgearbeitet wurden die Leitlinien vom Europäischen Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit. Demzufolge sollen die Mitgliedsstaaten Maßnahmen treffen, um:
- Streitfälle rasch zu klären; dazu sollen sie besser über die bestehenden Rechte, Pflichten und Rechtsmittel informieren und den Zugang zu juristischer Beratung und Unterstützung erleichtern (etwa durch zentrale Anlaufstellen innerhalb der Behörden);
- die Qualität der Prozesskostenhilfesysteme und juristischen Dienstleistungen, die von Prozesskostenhilfestellen angeboten werden, sicherzustellen (Ernennungskriterien, Evaluierung, Ethikcode, Zufriedenheitsbefragung, Disziplinarmaßnahmen usw.);
- die Ressourcen der Antragstellenden und die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Verfahrens zu prüfen und die Antragstellenden über Alternativen zu Prozesskostenhilfe im Falle einer Ablehnung oder Nichterfüllung der Voraussetzungen aufzuklären;
- im Hinblick auf die Prozesskostenhilfestellen das Augenmerk auf die geografische Verteilung, Diversität und Zugänglichkeit, insbesondere für speziell schutzbedürftige Gruppen, zu legen.
Darüber hinaus sollten die Mitgliedsstaaten Daten erheben und auswerten, um den Bedarf der Menschen in juristischen Angelegenheiten und die Art ihrer Interaktion mit Prozesskostenhilfestellen besser zu verstehen.
Pressemitteilung
Neue Leitlinien zur Prozesskostenhilfe im Zivil- und Verwaltungsrecht [EN]