Trotz einiger Fortschritte in der Arbeitsweise der Kommunen bestehen weiterhin ernstzunehmende Bedenken hinsichtlich einer Reihe von Faktoren, welche die Entwicklung der Selbstverwaltung in Aserbaidschan beeinträchtigen. So haben die Kommunen keine echten Befugnisse, werden sie nicht als staatliche Institutionen betrachtet und verfügen sie über keine Eigenmittel. Dies sind die Ergebnisse des Monitoring-Berichts des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, in dem auch mehrere dringende Empfehlungen an die Behörden gerichtet werden.
In dem Bericht, der auf der Grundlage eines virtuellen Besuchs im Februar dieses Jahres erstellt wurde, werden die von Aserbaidschan erzielten Fortschritte begrüßt: Die Ratifizierung von Artikel 10.3 der Charta, der das Recht vorsieht, mit den kommunalen Gebietskörperschaften anderer Staaten zusammenzuarbeiten (eine derartige Zusammenarbeit würde jedoch die Erlaubnis der nationalen Behörden Aserbaidschans erfordern); die Verbesserung der Qualität und der Transparenz der Arbeit der Kommunen; die erstmalige Übertragung von Aufgaben an die Kommunen im Jahr 2020; und die stärkere Vertretung von Frauen und jungen Menschen in Gemeinderäten nach den letzten Kommunalwahlen im Jahr 2019.
Allerdings werden die aserbaidschanischen Kommunen nicht als staatliche Institutionen und Teil der allgemeinen öffentlichen Verwaltung betrachtet, sondern eher als Form der Zivilgesellschaft, und ihre Befugnisse sind nicht umfassend und ausschließlich, stellt der Kongress in seinem Bericht fest.