Die Maßnahmen, die Mitgliedsstaaten des Europarates in Reaktion auf die Situation im Frühjahr und Sommer 2020 ergriffen haben, sind Gegenstand eines Sonderberichts des Lenkungsausschusses für Demokratie und Governance (CDDG).
Demokratisches Regieren bedeutet, dass jene, die von einer Entscheidung betroffen sind, an der Entscheidungsfindung teilhaben und dass der Staat verantwortungsbewusst handelt und den Bedürfnissen der Bevölkerung wirksam entspricht.
Eine starke und effektive Regierungsführung ist ohne Zweifel unerlässlich, wenn es sich darum handelt, eine Notsituation zu verhindern, zu erkennen und zu bekämpfen, etwa in einer Pandemie. Laut dem Bericht erfordert eine gute Regierungsführung Belastbarkeit, Flexibilität, Leistungsfähigkeit und Koordination, damit Schlüsseldienstleistungen in jedem Fall aufrechterhalten und gleichzeitig die Infektionszahlen unter Kontrolle gehalten werden und auf unvorhergesehene Fragen reagiert werden kann.
Gleichzeitig muss die Reaktion im Einklang mit den Grundwerten der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit stehen, zu denen sich alle Mitgliedsstaaten durch ihren Beitritt zum Europarat bekennen.
Da diese beispiellose Krise noch nicht beendet ist, werden weiterhin möglichst umfassende Erfahrungen gesammelt und in einen aktualisierten Bericht einfließen.