Der Europarat hat heute eine Empfehlung an seine 47 Mitgliedsstaaten veröffentlicht, die neue Leitlinien für die Bewertung, den Umgang und die Wiedereingliederung von Personen, die einer Sexualstraftat beschuldigt werden oder deswegen verurteilt wurden, enthält.
Die vom Ministerkomitee verabschiedete Empfehlung soll den innerstaatlichen Behörden als Richtschnur für ihre Gesetzgebung, Politik und Praxis dienen, um so erneute Sexualstraftaten zu verhindern und zu reduzieren.
Das Ministerkomitee empfiehlt, die Risikobewertung, Therapien und Interventionspläne individuell auf die einer Sexualstraftat beschuldigte oder deswegen verurteilte Person abzustimmen.
Die Strafvollzugsbehörden und Bewährungshilfestellen sollten beim Umgang mit diesen Personen und bei ihrer Wiedereingliederung das von ihnen ausgehende Risiko berücksichtigen. Das Augenmerk sollte also auf den besonderen Bedürfnissen der Person und weniger auf der Art der begangenen Straftat liegen, besonders im Hinblick auf Interventionen und Therapien.