„Ich bin zehn Monate alt und bringe eine Beschwerde gegen Belgien ein.“ So wandte sich Paula Marckx im Jahr 1974 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Für Marckx, eine bewusst ledige Frau, war es unannehmbar, nicht als rechtmäßige Mutter ihrer Tochter Alexandra anerkannt zu werden. Der Straßburger Gerichtshof gab ihr recht: Die Unterscheidung zwischen „nichtehelichen“ und „rechtmäßigen Kindern“ wurde aus den Gesetzbüchern Belgiens und vieler anderer Länder Europas gestrichen. In diesem Video erklären Paula Marckx und Vertreter des Gerichtshofs, inwieweit die Urteile des Straßburger Gerichts einen Einfluss auf den Alltag aller Europäer haben. Dies bewusst zu machen, ist eines der Ziele des belgischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates.
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Ministerkomitee
Straßburg
27. November 2014
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Belgien