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Menschenrechte von intersexuellen Personen: Arbeit an neuer Empfehlung des Europarates gestartet

Die Förderung der Menschenrechte von intersexuellen Personen war das zentrale Thema einer Konferenz, die im Rahmen des isländischen Vorsitzes im Ministerkomitee abgehalten wurde. Zu den konkreten Themen der Konferenz zählten das Recht auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung, umfassende medizinische und soziale Versorgung, Zugang zu Justiz und Entschädigungen, Personenstand, rechtliche Anerkennung des Geschlechts und das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Verhütung und Bekämpfung von Diskriminierung und Stigmatisierung auf der Grundlage von Geschlechtsmerkmalen sowie Gleichstellungs- und Diversitätspolitik zur Etablierung der Inklusion von intersexuellen Personen auf allen Ebenen.

„Intersexuelle Personen sind in ihrem Leben oft mit einer Reihe von Problemen konfrontiert: invasive, unnötige medizinische Behandlungen, in die nicht eingewilligt wurde – häufig in jungem Alter –, die darauf abzielen, ihren Körper in den Augen anderer zu ‚normalisieren‘; Pathologisierung, durch welche intersexuelle Personen definiert und behandelt werden, als hätten sie ein medizinisches Problem, was zu einem Verlust von Würde, Rechten und persönlicher Selbstbestimmung führen kann; Stigmatisierung und Vorurteile, die durch Unwissenheit und Furcht in der breiten Öffentlichkeit bedingt sind“, erklärte der Stellvertretende Generalsekretär, Bjørn Berge, in einer Eröffnungsansprache, die er im Namen von Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić hielt. „Doch das Recht, medizinische Praktiken und öffentliche Einstellungen können sich verändern und verändern sich, da sich unsere Gesellschaften entwickeln“, stellte er fest.

Die isländische Premierministerin, Katrín Jakobsdóttir, sprach über die Erfahrung ihres Landes bei der Entwicklung einer Gesetzgebung zur Intersexualität auf der Grundlage der Normen des Europarates. „In den Jahren 2019 und 2020 wurden in Island in Bezug auf intersexuelle Personen wichtige rechtliche Meilensteine erreicht: Geschlechtsmerkmale wurden in die Gesetzgebung zur Diskriminierung einbezogen und, was besonders wichtig ist: Wir haben es zudem verboten, unnötige medizinische Eingriffe an Minderjährigen vorzunehmen, die mit untypischen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden. Derartige Eingriffe dürfen nun nur dann vorgenommen werden, wenn das Kind selbst eine Einverständniserklärung geben kann, sodass intersexuellen Kindern das Recht gewährt wird, Entscheidungen über ihren eigenen Körper zu treffen.“

„Ich halte es für angemessen, dass diese Konferenz hier im Europarat stattfindet – dem Hüter der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Region –, denn Intersexualitätsfragen sind grundsätzlich Menschenrechtsfragen. Die hier in Straßburg entwickelten Empfehlungen sind wichtig. Sie sind wichtig auf individueller Ebene, für jene, die für die Förderung der Rechte von intersexuellen Personen kämpfen, und für die Politikgestaltung“, fügte Jakobsdóttir hinzu.

Der Startschuss zur Arbeit an einer neuen Empfehlung des Ministerkomitees zur rechtlichen Gleichstellung von intersexuellen Personen war eines der wichtigsten Themen der Konferenz, die von der Abteilung für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) veranstaltet wurde. Die Empfehlung wird bis 2025 erstellt.

Zu den weiteren hochrangigen Rednern der Konferenz zählten der Präsident der Parlamentarischen Versammlung, Tiny Kox; die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović; Christophe Lacroix von der Parlamentarischen Plattform für die Rechte von LGBTI-Personen in Europa; die Vorsitzende des Lenkungsausschusses für Antidiskriminierung, Diversität und Inklusion (CDADI), Sophie Élizéon, sowie Dan Ghattas, Direktor von OII Europe.


 Rede des Stellvertretenden Generalsekretärs, Bjørn Berge [EN/FR]

Europarat Strassburg 26. Janaur 2023
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