Die Verhandlungsführer des 47 Staaten umfassenden Europarates und der Europäischen Union haben den Entwurf des Abkommens für einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention fertiggestellt. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg wird nun aufgefordert, zu dem Text Stellung zu nehmen.
Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird den Schutz der Menschenrechte in Europa stärken, da die EU und ihre Rechtsakte dann der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterworfen sind.
Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, begrüßte das von den Verhandlungsführern erzielte Abkommen. „Dies ist ein entscheidender Schritt, der den Weg zum Beitritt der EU zur Europäischen Konvention der Menschenrechte ebnet. Er wird zur Einrichtung eines einzigen europäischen Rechtsraumes beitragen, indem er die bisherige Lücke im europäischen System zum Schutz der Grundrechte schließt."
Die offiziellen Gespräche über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention begannen am 7. Juli 2010 auf Initiative von Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, und Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Der seit den 1970er Jahren diskutierte Beitritt wurde durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon zu einer rechtlichen Verpflichtung.
Der Europarat und die Europäische Union: verschiedene Rollen, gemeinsame Werte