Während der Europarat das 70-jährige Bestehen der Europäischen Menschenrechtskonvention feiert, haben die Justizministerinnen und -minister der 47 Mitgliedsstaaten der Organisation bei einem Treffen per Videokonferenz im Rahmen des griechischen Vorsitzes im Ministerkomitee ihr Bekenntnis zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit bekräftigt.
In einer Rede zur Eröffnung der Konferenz erinnerte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić daran, dass die Unabhängigkeit der Judikative eine Grundvoraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit in einer gesunden Demokratie ist und verteidigt, gefördert und gestärkt werden muss. Die Rolle der Judikative habe sich weiterentwickelt, aber sie sei in den vergangenen Jahren auch Angriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt gewesen. Die Rolle des Europarates bestehe darin, Unterstützung zu leisten, damit die Grundwerte und -prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in ganz Europa einheitlich geachtet werden.
Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, begrüßte die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission, insbesondere im Rahmen der Prioritäten für 2020–2022. Er erinnerte an die Entwicklung des Toolkits für rechtsstaatliche Mechanismen durch die Europäische Kommission auf der Grundlage des kürzlich verabschiedeten, ersten Jahresberichts zur Rechtsstaatlichkeit, in dem über die diesbezüglichen Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Rechenschaft abgelegt wird und der vor allem vier Grundpfeiler umfasst: Justizsysteme, Bekämpfung von Korruption, Medienvielfalt und Freiheit.
Rik Daems, Präsident der Parlamentarischen Versammlung, unterstrich, dass die Äußerung des demokratischen Willens von den individuellen und kollektiven Freiheiten abhängt und die Freiheit vom Schutz des Rechts, das durch einen demokratischen Prozess geformt wird, in dem die Parlamente eine Schlüsselrolle spielen. Ohne Unabhängigkeit der Justiz zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit gebe es weder echte Demokratie noch Garantie der Freiheit. Dies seien die Grundprinzipien des Europarates, doch in mehreren Mitgliedsstaaten sei die Unabhängigkeit der Judikative zunehmend bedroht.
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Robert Spano, erinnerte an die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, besonders Artikel 6, der das Recht auf ein faires Verfahren und auf eine unabhängige Justiz garantiert. Er verwies darauf, dass die Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Konvention kein Konzept ist, das sich entsprechend den nationalen Ideologien und Traditionen unterscheidet; es handele sich im Gegenteil um ein gemeinsames europäisches Bekenntnis aller Mitgliedsstaaten.
Im Rahmen der Konferenz präsentierte der Präsident der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ), Ramin Gurbanow, die Ausgabe für 2020 des Berichts der CEPEJ zur Bewertung der europäischen Justizsysteme. Er erinnerte daran, dass der Bericht wichtige Entwicklungen und bewährte Praktiken identifiziert und Länderübersichten, mithilfe derer jedes Land im Verhältnis zum europäischen Median eingeordnet werden kann, sowie eine dynamische Datenbank (CEPEJ-STAT) enthält, die eine individuelle Datenauswahl erlaubt. All diese Informationen richten sich an öffentliche Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie an die Nutzerinnen und Nutzer der Justizsysteme und die Angehörigen der Rechtsberufe.
Die Vorsitzende des Beirats europäischer Richterinnen und Richter (CCJE), Nina Betetto, unterstrich die wesentliche Dimension der Unabhängigkeit der Justiz und stellte die jüngst verabschiedete Stellungnahme des CCJE vor, die sich mit der Rolle von Richterverbänden bei der Förderung der Unabhängigkeit der Justiz befasst.
Laut dem Präsidenten der Venedig-Kommission, Gianni Buquicchio, hat die Exekutive in den letzten Jahren bewusst versucht, die Kontrolle über die Justiz zu erlangen, in den Verfassungsgerichtshöfen, obersten Gerichten und dann an den ordentlichen Gerichten. Folglich werde die Rechtsstaatlichkeit immer weniger geachtet und seien die negativen Auswirkungen schwerer Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit für das gesamte demokratische System der Mitgliedsstaaten potenziell sehr stark. Zwar gelte es, länderspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen und angesichts von Schwierigkeiten verständnisvoll und konstruktiv zu bleiben, allerdings müsse man sich der Absicht stets entgegenstellen, die Rechtsstaatlichkeit und ihre allgemeine Kultur, die für den Europarat und die Bevölkerung Europas einen hohen Wert haben, zu zerstören.
Im Anschluss an die Eröffnungsreden diskutierten die Ministerinnen und Minister in einer ersten Sitzung die neuen Herausforderungen für die Rechtsstaatlichkeit und die Garantien einer unabhängigen Justiz und in einer zweiten Sitzung die Möglichkeiten zur Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Justiz.
Den Vorsitz der Konferenz hatte der griechische Justizminister, Konstantinos Tsiaras, inne (siehe die Schlussfolgerungen des griechischen Vorsitzes).