Der Sachverständigenausschuss des Europarates der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat Berichte über die Lage der Regional- und Minderheitensprachen in Ungarn und der Tschechischen Republik veröffentlicht.
In dem Bericht über die Tschechische Republik stellt der Sachverständigenausschuss Fortschritte fest, weist aber auch auf einige erhebliche Mängel hin. Beispielsweise liegt der Anteil, der Voraussetzung für die Einrichtung von Ausschüssen für nationale Minderheiten in den einzelnen Kommunen ist, weiterhin bei 10 % der Gesamtbevölkerung, was sich negativ auf die Umsetzung der Charta auswirkt.
In dem Bericht über Ungarn erklärt der Sachverständigenausschuss, dass die Beteiligung und Vertretung nationaler Minderheiten („Nationalitäten“) in Ungarn beispielhaft sind, auch im Parlament des Landes, und dass der Schutz und die Förderung ihrer Sprachen breite politische Unterstützung genießen. Gleichwohl unterstreicht der Ausschuss, dass zur Förderung jeder einzelnen Minderheitensprache eine langfristige Strategie ausgearbeitet und die Verwendung von Minderheitensprachen als Unterrichtssprachen weiter ausgeweitet werden muss.