In dem neuen, heute vom Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen veröffentlichten Bericht werden die Maßnahmen bewertet, die Slowenien zur Umsetzung der Empfehlungen für Sofortmaßnahmen vom November 2019 ergriffen hat. Die Charta trat in Slowenien 2001 in Kraft; sie gilt in den entsprechenden Gebieten für Ungarisch und Italienisch als zweite Amtssprachen sowie für Kroatisch, Deutsch, Romanes und Serbisch.
Für das Ungarische wurde die Stärkung des zweisprachigen Bildungssystems empfohlen. Der Sachverständigenausschuss begrüßt die anhaltenden Anstrengungen zur Förderung der Ungarischkenntnisse der Lehrer und einen allgemein guten diesbezüglichen Dialog mit den Sprechern dieser Sprache. Es sei allerdings nicht klar, ob die Dauer und Häufigkeit von Sendungen auf Ungarisch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wie empfohlen angehoben wurde; daher bekräftigt der Sachverständigenausschuss erneut, wie wichtig es sei, in diesem Bereich Maßnahmen zu ergreifen.
Im Hinblick auf seine seit Langem bestehende Empfehlung, Kroatisch, Deutsch und Serbisch, die in einigen Gebieten Sloweniens herkömmlich gesprochen werden, als traditionelle Minderheitensprachen anzuerkennen und einen Dialog mit den Sprechern dieser Sprachen zu beginnen, um sie gemäß der Charta stärker zu fördern, begrüßt der Sachverständigenausschuss die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für den ständigen Dialog mit Vertretern der Deutschsprachigen. Bis jetzt wurde erst eine Sitzung im März 2021 abgehalten; „es ist wichtig, dass sich die Arbeitsgruppe häufiger trifft“, stellt der Ausschuss fest.
Was Kroatisch und Serbisch angeht, bekräftigt der Ausschuss erneut, dass der bestehende Rat für die Nationalen Gemeinschaften der Ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien anscheinend kein geeigneter Rahmen für Konsultationen zu Kroatisch und Serbisch als Minderheitensprachen sei, insbesondere weil er seit mehr als einem Jahr nicht mehr zusammengetreten sei.