Zurück Änderung des Schutzes von Wölfen gemäß Berner Konvention tritt in Kraft

Änderung des Schutzes von Wölfen gemäß Berner Konvention tritt in Kraft

Ab dem 7. März 2025 tritt die Änderung des Schutzes von Wölfen gemäß der Berner Konvention in Kraft. Am 6. Dezember 2024 hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention einen Vorschlag der Europäischen Union gebilligt, dem zufolge der Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) von „streng geschützte Tierart“ (Anhang II) auf „geschützte Tierart“ (Anhang III) geändert werden soll. Dieser Beschluss, der eine Herabsetzung des Schutzniveaus vorsieht, sollte drei Monate später in Kraft treten, sofern nicht mindestens ein Drittel der Vertragsparteien des Übereinkommens Einspruch erhebt (das heißt 17).

Während dieser dreimonatigen Einspruchsfrist legten drei Parteien formell Einspruch ein: Monaco, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Infolgedessen gilt der Beschluss zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs nicht für diese drei Parteien. Für die übrigen Vertragsparteien des Übereinkommens tritt der Beschluss jedoch sofort in Kraft (ab 7. März 2025), unbeschadet etwaiger Vorbehalte oder Erklärungen, die sie bei der Ratifizierung des Übereinkommens abgegeben haben.

 Pressemitteilung [EN]

Europarat Strassburg 7. März 2025
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