Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) hat heute die Behörden der Republik Moldau aufgerufen, ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Maßnahmen zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richter/inne/n und Staatsanwält/inn/en zu verstärken.
In einem Follow-up-Bericht bewertet die GRECO, inwieweit die in einem Evaluierungsbericht aus dem Jahr 2016 ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt wurden. Die Schlussfolgerung lautet, dass die Republik Moldau deutliche Fortschritte machen muss, um ein annehmbares Konformitätsniveau zu erreichen. Das Land erfüllte bisher vier der 18 Empfehlungen, neun wurden teilweise umgesetzt, fünf Empfehlungen wurden noch nicht umgesetzt.
Die Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens beurteilt die GRECO als unzureichend. Sie fordert die Behörden auf, die rechtzeitige Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen und zugehörigen Informationen systematisch sicherzustellen und dadurch eine sinnvolle Debatte in der Öffentlichkeit und im Parlament über geplante Gesetzesinitiativen zu ermöglichen. Des Weiteren kritisiert die GRECO, dass noch kein Verhaltenskodex für Abgeordnete verabschiedet wurde und keine Maßnahmen zur Verhinderung verschiedener Arten von Interessenkonflikten getroffen wurden.
Zwar wurde dem Obersten Rat der Staatsanwaltschaft eine konstitutionelle Grundlage verliehen, die GRECO kritisiert jedoch, dass der Justizminister und der Vorsitzende des Obersten Richterrats weiterhin aufgrund ihres Amtes diesem Gremium angehören. Ebenso unterstreicht die Staatengruppe, dass im Hinblick auf hierarchische Weisungen an die Staatsanwaltschaft noch keine eindeutigen, offiziellen Verfahren eingeführt wurden. Die GRECO begrüßt hingegen die Verfassungsreform, welche die Ernennung des Generalstaatsanwalts bzw. der Generalstaatsanwältin für eine einzige, nicht erneuerbare Amtszeit und die Veröffentlichung des für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geltenden Ethikkodex vorsieht.