MONEYVAL, das Organ des Europarates zur Bekämpfung von Geldwäsche, ruft in einem neuen Bericht Monaco dazu auf, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung und Verfolgung von Geldwäsche, das Einziehen und Abschöpfen von Erträgen aus Straftaten und das Überwachungssystem. Der Bericht enthält eine umfassende Bewertung des Grads der Konformität des Landes mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung“ (FATF) auf Grundlage der Beobachtungen während eines Vor-Ort-Besuchs im März 2022.
MONEYVAL stellt fest, dass Monaco im Hinblick auf das Verständnis von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken, internationale Zusammenarbeit, die Anwendung vorbeugender Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Privatwirtschaft, die Nutzung von Finanzinformationen und die Umsetzung der gezielten Finanzsanktionen der Vereinten Nationen gegen Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung ein mäßiges Effizienzniveau gezeigt hat. Dem Bericht zufolge besteht auch hinsichtlich der Transparenz juristischer Personen sowie der Ermittlungen im Bereich Terrorismusfinanzierung und ihrer Verfolgung großer Verbesserungsbedarf. Ebenso seien grundlegende Verbesserungen nötig, um die Wirksamkeit der Überwachung, der Ermittlung und Verfolgung von Geldwäsche sowie der Einziehung von Erträgen aus Straftaten zu erhöhen.
Erhebliche Verbesserungen seien nötig, um die Effizienz des Fürstentums bei der internationalen Zusammenarbeit zu steigern. Die monegassischen Behörden bemühten sich zwar im Allgemeinen um die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden anderer Länder, allerdings nicht völlig den Risiken und dem Kontext angemessen. Die Strafverfolgungsbehörden führten Ansuchen zufriedenstellend aus, doch systemische und atypische legislative Hindernisse blockierten die gegenseitige Rechtshilfe vonseiten Monacos. Im Hinblick auf Auslieferungen führe die restriktive Auslegung des Prinzips der beiderseitigen Strafbarkeit durch die Gerichte dazu, dass eines von zwei Ansuchen abgelehnt wird.
Aufgrund der Ergebnisse dieser Bewertung hat MONEYVAL entschieden, das verstärkte Überwachungsverfahren anzuwenden, und Monaco aufgefordert, im Dezember 2024 einen Bericht über den erzielten Fortschritt vorzulegen.