Die Konferenz der Vertragsparteien der Warschauer Konvention, der die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Übereinkommens obliegt, hat einen Bericht veröffentlicht, in dem sie bewertet, wie die Vertragsstaaten Bankgeschäfte überwachen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Eine der Schlussfolgerungen des Berichts lautet, dass der Großteil der Vertragsstaaten – wenn auch mit großen Unterschieden – die Artikel 7(2c) und 19(1) des Übereinkommens umsetzen. In diesen Artikeln ist vorgesehen, dass die zuständige Behörde die Bankgeschäfte, die über ein oder mehrere ermittelte Konten getätigt werden, während eines bestimmten Zeitraums überwachen kann. Außerdem enthält der Bericht allgemeine und länderspezifische Empfehlungen, deren praktische Umsetzung die Vertragsstaaten sicherstellen sollen.
Die Überwachung von Bankgeschäften ist generell eine Praxis, welche die Wirksamkeit der Ermittlungen in Fällen von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen schweren Straftaten erhöht.
Das Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (SEV Nr. 198) wurde 2005 in Warschau zur Zeichnung aufgelegt und ist derzeit in 37 Mitgliedsstaaten des Europarates in Kraft. Weitere sechs Länder haben es gezeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Das Übereinkommen ist der erste internationale Vertrag, der die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abdeckt. Der schnelle Zugang zu Finanzdaten oder Informationen über Vermögenswerte krimineller Organisationen, Terrorgruppen eingeschlossen, so der Text, ist der Schlüssel zu erfolgreichen präventiven und repressiven Maßnahmen und schließlich der beste Weg, sie zu stoppen.
Die durch das Übereinkommen geschaffene Konferenz der Vertragsparteien überwacht seine Umsetzung mithilfe themenbezogener Bewertungen, bei denen alle Vertragsstaaten gleichzeitig im Hinblick auf einen bestimmten Artikel des Übereinkommens evaluiert werden.