MONEYVAL, das Organ des Europarates zur Bekämpfung von Geldwäsche, bewertet in einem neuen Bericht umfassend, inwieweit Bulgarien die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (FATF) zum Zeitpunkt des Vor-Ort-Besuchs im September 2021 umgesetzt hat. Die Behörden des Landes werden darin aufgefordert, den regulatorischen Rahmen zu verbessern und die praktische Umsetzung der Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken.
MONEYVAL zufolge hat Bulgarien im Hinblick auf diese Punkte einen mäßigen Effizienzgrad erreicht: Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken, innerstaatliche Koordination, Ermittlung und Strafverfolgung von Terrorismusfinanzierung, gezielte finanzielle Sanktionen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung, Umsetzung vorbeugender Maßnahmen durch Finanzinstitutionen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors (Buchhalter, Anwälte, Notare, Treuhänder und Dienstleister für Gesellschaften, Casinos und Immobilienhändler) sowie internationale Zusammenarbeit. Einen niedrigen Effizienzgrad bescheinigt MONEYVAL Bulgarien im Hinblick auf diese Punkte: Nutzung von Finanzinformationen, Ermittlungen und Strafverfolgung von Geldwäsche, Einziehung von Erträgen aus Straftaten oder entsprechenden Vermögensgegenständen, gezielte finanzielle Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung sowie Verhinderung des Missbrauchs von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen.
MONEYVAL bewertet positiv, dass Bulgarien eine umfassende nationale Risikobewertung durchgeführt hat, und stellt fest, dass das Land im Allgemeinen über ein angemessenes Verständnis der wichtigsten Geldwäscherisiken verfügt, während das Verständnis der Terrorismusfinanzierungsrisiken begrenzt ist. Laut dem Bericht beeinträchtigt das Fehlen umfassender Statistiken das Verständnis der Behörden der Risiken und ihre Fähigkeit, darauf zu reagieren. Schwierigkeiten bestehen auch bei der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, die besonders durch den Mangel an nötiger technischer Ausstattung behindert wird.