Der Expertenausschuss des Europarates MONEYVAL hat seine 33 Mitgliedsstaaten und -territorien dazu aufgerufen, die wirksame Umsetzung der internationalen Normen zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verbessern.
In seinem Jahresbericht für 2023 gibt MONEYVAL einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen bei der Einhaltung der Vorschriften in den Staaten und Territorien, die seinen Bewertungsverfahren unterliegen, und erkennt an, dass die MONEYVAL-Mitgliedsstaaten und -territorien in einigen Bereichen Fortschritte machen, etwa beim Verständnis der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken, bei der internationalen Zusammenarbeit und bei der Nutzung von Finanzinformationen. Dagegen seien bei der Kontrolle des Finanzsektors, der Einhaltung der Vorschriften durch den Privatsektor, der Transparenz juristischer Personen sowie der Umsetzung gezielter Sanktionen für die Finanzierung von Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen noch erhebliche Fortschritte erforderlich.
Zwar verfügen die Mitgliedsländer von MONEYVAL über umfassende Befugnisse und rechtliche Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, aber dem Bericht zufolge haben viele weiterhin Schwierigkeiten, konkrete Ergebnisse bei der Verfolgung und Verurteilung von Straftaten zu erzielen. Was die Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten betrifft, seien die Ergebnisse weiterhin mäßig, was Anlass zur Sorge gebe.
Der Vorsitzende von MONEYVAL, Nicola Muccioli, erklärte: „Ungeachtet der im Laufe der Jahre erzielten Fortschritte sind erhebliche zusätzliche Anstrengungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich. Die meisten Länder sind noch nicht in der Lage, Vermögenswerte kriminellen Ursprungs wirksam zurückzuverfolgen und wiederzuerlangen, und haben Schwierigkeiten, mit den schnellen und raffinierten Methoden der Kriminellen Schritt zu halten.“
„Der Start der sechsten Bewertungsrunde von MONEYVAL wird es uns ermöglichen, den Schwerpunkt noch stärker auf die Überwachung der tatsächlichen Wirksamkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen zu legen, mit denen die größten Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken verringert werden sollen. Wir können im Kampf gegen diese Straftaten nur dann Fortschritte erzielen, wenn die Rechtsvorschriften und bewährten Praktiken auch tatsächlich umgesetzt werden.“