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MONEYVAL veröffentlicht Folgeberichte über Albanien und Slowenien

Der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) hat neue Berichte über Albanien und Slowenien veröffentlicht.

Laut dem am 21. Juni veröffentlichten Folgebericht über Albanien hat das Land seine Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert. Fortschritt wurde insbesondere bei der Regulierung und Kontrolle von Notariaten und Immobilienagenturen erzielt. Die für die Zulassung von Notariaten zuständige Behörde ist nunmehr befugt, eine Lizenz wegen Verstoßes gegen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsgesetze zu widerrufen. Ebenso hat Albanien eine risikobasierte Aufsicht über Immobilienagenturen eingeführt. Dem Bericht zufolge hat das Land folglich seine Konformität mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (FATF) verbessert, die sich auf die Transparenz und wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsgestaltungen sowie auf die Regulierung und Kontrolle bestimmter Unternehmen und Berufe außerhalb des Finanzsektors beziehen.

Insgesamt hat Albanien Fortschritte bei der Behebung der meisten 2018 festgestellten Mängel erzielt: Von den 40 Empfehlungen wird das Land derzeit als „konform“ mit 6, als „weitgehend konform“ mit 31 und als „teilweise konform“ mit 2 Empfehlungen eingestuft, eine Empfehlung ist nicht anwendbar.

In einem heute veröffentlichten Folgebericht über Slowenien kommt MONEYVAL zu dem Schluss, dass das Land seine Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ebenfalls verbessert hat. Die Definition von Anbietern virtueller Dienstleistungen wurde in Einklang mit internationalen Normen gebracht. Die Befugnisse der Zollbehörde wurden gestärkt, insbesondere ihre Befugnis, im Falle einer falschen Zollerklärung, falscher Angaben oder einer fehlenden Deklaration weitere Angaben anzufordern und einzuholen. Außerdem ist die Zollbehörde nunmehr befugt, Informationen von Personen einzuholen, die Bargeld über die Grenze zwischen Slowenien und EU-Mitgliedsstaaten transportieren.

Slowenien hat mit 11 der 40 FATF-Empfehlungen aus dem Jahr 2017 eine vollständige Konformität erreicht. Kleinere Mängel bestehen bei der Umsetzung von 28 Empfehlungen, bei denen das Land als „weitgehend konform“ eingestuft wurde, während es „teilweise konform“ mit einer Empfehlung ist. Eine Einstufung als „nicht konform“ besteht für Slowenien nicht.

​​​​​​​Expertenausschuss zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL)  Strassburg 26. Juni 2023
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