Die Staaten müssen unbedingt die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessern: Dies stellt das Europaratsorgan für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) in seinem am 4. Juni 2021 veröffentlichten Jahresbericht für 2020 fest. Laut dem Bericht erzielen die von MONEYVAL bewerteten Staaten und Rechtsordnungen bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Durchschnitt lediglich eine moderate Wirksamkeit. Folglich ist ihr Konformitätsgrad im Hinblick auf die Normen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Durchschnitt wenig zufriedenstellend. Dies sind die wichtigsten vorläufigen Schlussfolgerungen einer derzeit laufenden, horizontalen Beurteilung der Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (FATF) in 19 MONEYVAL-Mitgliedsstaaten und Rechtsordnungen.
Elżbieta Frankow-Jaśkiewicz, Vorsitzende von MONEVYAL, erklärte: „Im Laufe des Jahres 2020 haben die Mitglieder von MONEYVAL trotz der Coronaviruspandemie weiter an ihren rechtlichen und institutionellen Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gearbeitet. Allerdings sind weitere Anstrengungen zur Sicherung der Wirksamkeit dieser Rahmen unerlässlich, um Kriminellen, die die Erträge ihrer Straftaten waschen oder Terroranschläge finanzieren wollen, entgegenzuwirken.“
„Kriminelle auf der ganzen Welt haben neue Wege gefunden, um das Finanzsystem durch Computerkriminalität, betrügerische Kapitalanlagesysteme, den Verkauf gefälschter Arzneimittel und die Ausbeutung des öffentlichen Beschaffungswesens im Gesundheitswesen zu missbrauchen. Wir müssen diesen neuen und sich abzeichnenden Risiken und Problemen, die sich aus der Pandemie ergeben, begegnen, insbesondere der Zunahme der Online-Operationen und der Verwendung virtueller Währungen“, fügte Frankow-Jaśkiewicz hinzu.
Dem Jahresbericht zufolge erreichen die MONEYVAL-Mitglieder in den Bereichen Risikobewertung, internationale Zusammenarbeit und Nutzung von Finanzinformationen einen besseren Konformitätsgrad. Eine positive Entwicklung ist, dass 90 % der Rechtsordnungen regelmäßig die internationale Zusammenarbeit in Form von Rechtshilfe und Informationsaustausch nutzen.
Besonders gering ist die Wirksamkeit der Maßnahmen bei der Überwachung des Finanzsektors, der Konformität des Privatsektors, der Transparenz juristischer Personen, den Verurteilungen aufgrund von Geldwäsche und der Einziehung von Vermögenswerten, zu der es weiterhin nur in seltenen Fällen kommt. Ebenso hebt der Bericht gravierende Mängel im Hinblick auf finanzielle Sanktionen gegen Terrorismus und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen hervor.
Ende 2020 waren 16 der 19 Rechtsordnungen, die MONEYVAL im Rahmen der fünften Runde der gegenseitigen Evaluierung bewertet, Gegenstand eines Verfahrens der verstärkten Überwachung, da der Grad ihrer Konformität mit den Normen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unzureichend ist: Albanien, Andorra, Georgien, Gibraltar, Isle of Man, Lettland, Litauen, Malta, Republik Moldau, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn und Zypern. Armenien, Israel und die Russische Föderation (die beiden letztgenannten Länder wurden gemeinsam von der FATF und MONEYVAL bewertet) sind Gegenstand des ordentlichen Überwachungsverfahrens von MONEYVAL.