Der Beratende Ausschuss des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten begrüßt zwar einige Fortschritte bei den Problemen, mit denen Roma konfrontiert sind, und der Entwicklung von Möglichkeiten zur Gewährleistung einer integrierten Schulbildung, kommt jedoch in seiner aktuellen Stellungnahme zu dem Schluss, dass die nationalen Minderheiten in Bosnien und Herzegowina keinen wirksamen Zugang zu ihren Rechten haben.
In seiner Untersuchung der erzielten Fortschritte und in seinen Empfehlungen auf der Grundlage der von den Behörden übermittelten und bei seinem Besuch im letzten Jahr gewonnenen Informationen ist der Ausschuss der Auffassung, dass die nationalen Minderheiten in diesem von einer tiefen Spaltung der drei „Volksgruppen“ (*) geprägten Land Gegenstand einer institutionellen Diskriminierung sind und nicht vollumfänglich an den politischen Prozessen teilhaben können.
Trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind die Rechte der „anderen“ (**), die bei den Wahlen kandidieren und öffentliche Ämter bekleiden, mangels politischen Willens zur Änderung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Bestimmungen weiterhin eingeschränkt.
(*) Bosnier, Kroaten und Serben
(**) Alle anderen ethnischen Gruppen in Bosnien und Herzegowina