Finnland hat durch einen weit entwickelten Rechtsrahmen, der für Angehörige von Minderheiten vorteilhaft ist und umfassende Sprachenrechte gewährt, eine lange Tradition der Unterstützung für Minderheitensprachen und -kulturen. Wie in anderen europäischen Ländern ist das Maß an Intoleranz und Nationalismus in den letzten Jahren allerdings gestiegen, sodass Angehörige sowohl von traditionellen als auch von „neuen“ Minderheiten sowie schwedischsprachige Finnen unter Druck geraten sind. Dies sind einige der Schlussfolgerungen, die im Bericht des Europarates über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) in Finnland enthalten sind. Der Beratende Ausschuss ruft die Behörden dringend dazu auf, Hassverbrechen wirksam vorzubeugen und zu bekämpfen und die Bearbeitungszeit von Beschwerden zu verringern, indem die erforderlichen Mittel aufgestockt und entsprechende Schulungen für Strafverfolgungspersonal bereitgestellt werden.
Er fordert außerdem eine Lösung in der Frage der Eintragung ins Wählerverzeichnis für das samische Parlament. Um ein Gleichgewicht zwischen dem individuellen Recht der freien Selbstidentifikation von Angehörigen von Minderheiten und den kollektiven Rechten indigener Völker hinsichtlich der Entscheidung über die Berechtigung zur Eintragung als Wähler für das samische Parlament herzustellen, schlägt der Ausschuss vor, die für die Eintragung ins Wählerverzeichnis geltenden objektiven Kriterien von der Definition der Zugehörigkeit zur samischen Minderheit zu trennen.
Obgleich die in den letzten Jahren zur Wiederbelebung der samischen Sprachen getätigten Investitionen allmählich Früchte tragen, sollte samischen Sprachnestern und dem Fernunterricht, die noch auf Projekten beruhen, mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Beratende Ausschuss begrüßt zwar die Entscheidung, einen Wahrheitsfindungs- und Aussöhnungsprozess einzuleiten, sowie die in dieser Angelegenheit im Jahr 2018 abgehaltenen Beratungen. Gleichwohl ist er über die weiter bestehenden Mängel bei der Beteiligung der Samen an Entscheidungsprozessen zur Land- und Wassernutzung und das Ausbleiben der entsprechenden Gesetzesreform hinsichtlich der „Verhandlungspflicht“ besorgt.